Struktur der Arbeiter-Samariter-Jugend

Struktur gehört dazu. Die Arbeiter-Samariter-Jugend ist genauso wie der Erwachsenenverband in Orts- und Kreisjugenden, Landesjugenden und die Bundesjugend unterteilt. Das nennt man Or­ga­ni­sa­tionsstufen. Jede Organisationsstufe hat einen eigenen Vorstand, das heißt ein Team, das die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und gegenüber dem ASB vertritt.

Die Jugendvorstände sind außerdem dafür zuständig die Aktivitäten der ASJ zu planen, zu or­ga­ni­sie­ren und auf das Geld der ASJ aufzupassen.

Alle Vorstände der Arbeiter-Samariter-Jugend werden demokratisch gewählt. Das bedeutet, die Kin­der und Jugendlichen stimmen selbst über die Vorstandsmitglieder ab und wer die meisten Stim­men für eine Aufgabe im Vorstand bekommt, ist gewählt.

Um in einem Jugendvorstand mitzuarbeiten musst Du mindestens 16 Jahre alt und Mit­glied im ASB sein.

Eine eigene Mitgliedschaft in der Arbeiter-Samariter-Jugend gibt es nämlich nicht, weil die ASJ ist kein eigenständiger Verein ist. Sie gehört zum ASB. Zur ASJ gehören automatisch alle ASB-Mitglieder bis 27 Jahre.

Mit der Mitgliedschaft im ASB bekommst Du die vollen Rechte und Pflichten eines Ver­bands­mit­glie­des. Dazu gehören zum Beispiel das aktive Wahlrecht, also das Recht den Jugendvorstand und andere Funktionsträger zu wählen, oder das passive Wahlrecht, also das Recht sich selbst in eine Funktion wählen zu lassen.

Unsere Angebote richten sich aber auch an Kinder und Jugendliche, die keine ASB-Mit­glieder sind.

Die Arbeit in einem Jugendvorstand nennt man Gremienarbeit. Für die Wahlen, die Gremienarbeit und die gesamte ASJ gibt es eine Art Grundgesetz. Das sind feste „Spielregeln“, an die sich alle halten müssen.

Das Grundgesetz der ASJ setzt sich aus dem Leitbild, der Jugendordnung und der Satzung der Lan­des­jugend Niedersachsen zusammen.