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Die Zuordnung zu einer Pflegestufe orientiert sich an folgenden Merkmalen:
- Häufigkeit der täglich notwendigen Unterstützung bei Aktivitäten der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
- Häufigkeit der wöchentlich notwendigen Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aktivitäten.
- Durchschnittlicher täglicher Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer anderen, nicht als Pflegekraft ausgebildeten Person, für Unterstützungen bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Zeitlicher Anteil davon (3.), der im täglichen Durchschnitt auf die Grundpflege entfällt?
Entsprechend gliedern sich die Pflegestufen dann wie folgt:
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Pflegestufe 1 |
Pflegestufe 2 |
Pflegestufe 3 |
1. Tägl. Hilfebedarf
bei Aktivitäten
der Grundpflege |
mind. einmal tägl.
für min. 2 Tätigkeiten |
mind. dreimal tägl.
zu versch. Tageszeiten |
rund um die Uhr |
2. Wöchentl. Unterstützung
bei hauswirtschaftl.
Aktivitäten |
mehrfach |
mehrfach |
mehrfach |
3. Zeitaufwand für
Tätigkeiten der Grundpflege
und der hauswirtschaftl.
Versorgung
im Tagesdurchschnitt |
mind. 90 Min. |
mind. 3 Stunden |
mind. 5 Stunden |
4. Durchschnittl. zeitl. Anteil
davon (3.) für Grundpflege
im Tagesdurchschnitt |
mehr als 45 Min. |
mind. 2 Stunden |
min. 4 Stunden |
Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 01. Juli 2008 ist es möglich, dass auch zu Hause gepflegte Menschen mit Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung finanziell durch die Pflegekasse unterstützt werden, auch wenn Sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind.
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