Pflegestufen

Die Zuordnung zu einer Pflegestufe orientiert sich an folgenden Merkmalen:

  1. Häufigkeit der täglich notwendigen Unterstützung bei Aktivitäten der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
  2. Häufigkeit der wöchentlich notwendigen Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aktivitäten.
  3. Durchschnittlicher täglicher Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer anderen, nicht als Pflegekraft ausgebildeten Person, für Unterstützungen bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
  4. Zeitlicher Anteil davon (3.), der im täglichen Durchschnitt auf die Grundpflege entfällt?


Entsprechend gliedern sich die Pflegestufen dann wie folgt:

  Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
1. Tägl. Hilfebedarf
bei Aktivitäten
der Grundpflege
mind. einmal tägl.
für min. 2 Tätigkeiten
mind. dreimal tägl.
zu versch. Tageszeiten
rund um die Uhr
2. Wöchentl. Unterstützung
bei hauswirtschaftl.
Aktivitäten
mehrfach mehrfach mehrfach
3. Zeitaufwand für
Tätigkeiten der Grundpflege
und der hauswirtschaftl.
Versorgung
im Tagesdurchschnitt
mind. 90 Min. mind. 3 Stunden mind. 5 Stunden
4. Durchschnittl. zeitl. Anteil
davon (3.) für Grundpflege
im Tagesdurchschnitt
mehr als 45 Min. mind. 2 Stunden min. 4 Stunden


Seit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 01. Juli 2008 ist es möglich, dass auch zu Hause gepflegte Menschen mit Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung finanziell durch die Pflegekasse unterstützt werden, auch wenn Sie keiner Pflegestufe zugeordnet sind.