Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld:
Erhalten Pflegebedürftige, die ihre Versorgung und Pflege selbst organisieren.

Pflegestufe I: 235 Euro
Pflegestufe II: 440 Euro
Pflegestufe III: 700 Euro


Pflegesachleistungen bei professioneller Pflege,
z. B. durch den Ambulanten Pflegedienst des ASB:

Pflegestufe I: 450 Euro
Pflegestufe II: 1100 Euro
Pflegestufe III: 1550 Euro

Pflegestufe III - Härtefall:

1918 Euro

stundenweise Verhinderungspflege
(ab 01.01.2012)                1550 EUR

Professionelle Pflege plus Pflegegeld:
Der Pflegebedürftige kann einen Teil der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst er­brin­gen lassen und einen Teil selbst organisieren. Die Geldleistung wird dann jeweils um den Pro­zent­satz gekürzt, mit dem die Sachleistung in Anspruch genommen wurde.

Unsere Pflegedienstleitung berechnet Ihnen gern individuelle Beispiele.


Verhinderung der Pflegeperson:
Kann die Pflegeperson z. B. aufgrund einer Krankheit oder wegen eines Urlaubs den Pfle­ge­be­dürf­ti­gen nicht pflegen, übernimmt die Pflegekasse bis zu vier Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege in Höhe von bis zu 1470 Euro.


Kurzzeitpflege:
Kann die Pflege zu Hause zeitweise nicht erbracht werden, zum Beispiel im Anschluss an einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt des Pflegebedürftigen oder in Krisensituationen, in denen die Pflege nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr und eine Summe von bis zu 1470 Euro beschränkt.


Pflegehilfsmittel und technische Hilfen:
Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen leihweise überlassen, wenn dadurch die Pflege erleichtern werden kann oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert werden können. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pfle­ge­hilfs­mit­teln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medzinischen Dienstes.

Beispiele für Pflegehilfsmittel: Elektrisch verstellbare Pflegebetten, Badewannen-Lifter, To­i­let­ten­sitz­er­höh­ung/Toilettenstuhl

Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes: Die Pflegekassen gewähren im Einzelfall Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Je nach Einkommen des Pflegebedürftigen kann ein Eigenanteil verlangt werden. Beispiele für solche Verbesserungen sind: Ersetzen der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche mit Klappsitz, Verbreitern der Tü­ren, Anbringen von Rampen oder Liften, Anbringen von Haltegriffen

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Auch für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Bett­schutz­ein­la­gen, Inkontinenzartikel oder Einmal-Handschuhe gewähren die Pflegekassen mo­nat­liche Zuschüsse.

Hausnotruf: Der Hausnotruf ermöglicht Pflegebedürftigen die Verbindung zu einer Haus­not­ruf­zen­tra­le, die im Bedarfsfall schnelle Hilfe organisiert. Die Pflegekassen übernehmen auf Antrag die monatliche Grundgebühr sowie die Kosten für die Bereitstellung des Hausnotrufgerätes. Lassen Sie sich vom ASB beraten. Weitere Informationen zum ASB-Hausnotruf finden Sie auch unter Hausnotruf.

Gern berät Sie die ASB-Pflegedienstleitung zu allen Fragen bezüglich Pflegehilfsmitteln und technische Hilfen und unterstützt Sie bei Bedarf bei der Beantragung. Sprechen Sie uns an.


Soziale Sicherung der Pflegeperson:
Die Pflegekassen entrichten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pfle­ge­per­son regelmäßig nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig ist. Leistungen zur so­zi­a­len Sicherung erhalten Pflegepersonen nur dann, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich zu Hause pflegen.

Bei der Feststellung der Mindeststundenzahl wird nicht nur die Arbeitszeit gerecht, die auf Grund­pflege und hauswirtschaftliche Versorgung entfällt und für die Feststellung des Grades der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit erforderlich ist, sondern auch die Zeit, die benötigt wird für ergänzende Pflege und Betreuung. Das kann auch Begleitung bei Behördenangelegenheiten, Begleitung bei kul­tu­rel­len Veranstaltungen, Unterstützung bei Verwaltungsangelegenheiten, Blumen gießen oder Rei­ni­gen des Vogelkäfigs sein.


Zusätzliche Betreuungsleistungen:
Hilfs- und Pflegebedürftige, die zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung erhebliche Ein­schrän­kun­gen in den Alltagskompetenzen haben, können Betreuungsleistungen in Höhe von 1200 bis 2400 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Dies ist auch ohne Pflegestufe möglich, wenn eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst einen Betreuungsbedarf ergibt. Befragen Sie hierzu unseren Pflegeberater im ASB-Pflegestützpunkt.


Pflegekurse:
Schulungskurse und Schulungen für pflegende Angehörige bei Pflegebedürftigen zu Hause wer­den von den Pflegekassen kostenlos angeboten.