| Antragstellung und Begutachtung |
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Leistungen der Pflegekasse können mit einem formlosen Anschreiben an die zuständige Krankenkasse beantragt werden. Die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung besuchen dann den Antragsteller in seiner Wohnung und begutachten, ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Falls der Pflegebedürftige bereits von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt wird, sollten die Pflegepersonen auf jeden Fall am Tag der Begutachtung anwesend sein. Stimmt der Pflegestufenbescheid, den Sie anschließend an die Begutachtung von der Pflegekasse erhalten nicht mit Ihren Berechnungen überein, sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Auch hierbei kann das Pflegetagebuch eine wichtige Hilfe sein.
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